Qualifizierte Assistenz für Menschen mit psychischer Beinträchtigung
Vorrangiges Ziel der Betreuungsleistung ist die Befähigung der Klient*innen zu einer möglichst eigenständigen, stärken-basierten selbstbestimmten Lebensführung im Sinne eines Selbstmanagements, zur Förderung der Lebensqualität, Selbstkontrolle und Wahlfreiheit und dessen vollständige Integration in die Gesellschaft.
Die Folgen der bestehenden Teilhabeeinschränkung sollen beseitigt oder abgemildert bzw. eine drohende Teilhabeeinschränkung soll verhindert werden.
Die Qualifizierte Assistenz für Menschen mit psychischer Beinträchtigung soll eine Wohnfähigkeit im eigenen Wohnraum ermöglichen, um möglichst langfristig stationäre Unterbringungen zu vermeiden. Dazu zählt das Bewusstsein, dass Wohnqualität unmittelbar mit Lebensqualität zusammenhängt.
Die Wiederherstellung und Sicherung der materiellen Existenz wird angestrebt. Eine möglichst angstfreie Alltagsbewältigung wird durch Unterstützung der finanziellen Existenzsicherung begünstigt.
Ein weiteres wichtiges Ziel ist die aktive Teilhabe im Sozialraum am gesellschaftlichen Leben im Sinne des inklusiven Ansatzes. Persönliche Fähigkeiten und Kompetenzen der Klient*innen werden mobilisiert und entwickelt. Hier basiert die Beziehung zwischen Klient*innen und Fachpersonen auf Gegenseitigkeit im Rahmen einer partnerschaftlichen Arbeitsbeziehung. Statt einer sofortigen Problemlösung, werden Optionen angeboten. Gleichwohl kann die Fachperson beizeiten Führungsrolle übernehmen.
Durch das Erleben von Selbstwirksamkeit wird die allgemeine Lebenszufriedenheit und Frustrationstoleranz der Klienten erhöht.
Im Rahmen der angebotenen Assistenzleistungen ist es ein Hauptziel, stationäre Unterbringung zu vermeiden. Voraussetzung ist die Annahme der Erkrankung / Teilhabeeinschränkung, die Auseinandersetzung mit ebensolcher und ggfs. die Förderung einer Behandlungseinsicht, die gleichwohl die Entwicklung einer positiven Identität jenseits der psychischen Erkrankung zulässt. So lässt sich die psychische Erkrankung als Teil der Person und nicht als Ganzes einordnen. Die Klient*innen können das Selbstmanagement ihrer psychischen Erkrankung als Entwicklungsmöglichkeit zur Wahrnehmung der persönlichen Verantwortung begreifen. So sollen die Klient*innen im Bedarfsfall befähigt werden, sich eigenständig Hilfe holen zu können.